Wichtiger Hinweis
Bevor Sie für die Annahme der Sendung unterschreiben,
müssen Sie diese vorher sorgfältig auf Schäden prüfen.
Festgestellte Beschädigungen und/oder Fehlmengen bitte SOFORT auf dem Frachtbrief des Transporteurs vermerken.
Auch kleine Beschädigungen müssen vermerkt werden.
Nur so haben wir die Möglichkeit, den Schaden bei der Versicherung zu melden und geltend zu machen. Dieser Vorgang ist zwingend notwendig, da die Versicherung sonst NICHT zur Leistung verpflichet ist! Falls Sie dies versäumen, sind wir nicht in der Lage, den Schaden geltend zu machen und Versicherungsleistung einzufordern. Bitte senden Sie uns auch eine detaillierte Schadensbeschreibung, so dass wir den Schaden geltend machen können.
Bitte beachten
Wir packen unsere Paletten/Pakete wie folgt:
Bitte informieren Sie auch Ihre Kollegen in ihren Lagern und Logistikzentern!
Service Information:
Vermeiden von gebrochenen Displays bei LCD-TVs / Monitoren
Alle
Geräte, die einen grösseren LCD Bildschirm als 40 Zoll besitzen, dürfen
nicht von einer einzelnen Person transportiert und ausgepackt werden um
eventuelles Aufkanten zu vermeiden, das zum Displaybruch führen kann.
Während
des Transports und dem Auspackvorgang muss jeglicher Biege- und/oder
Pressdruck auf den flachen Teil des Bildschirms vermieden werden (siehe
Anleitung unten). Änderungen vorbehalten.
Gefahrgut
Lithium-Ionen Batterien, UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien / UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt, werden nach dem internationalen Transportrecht als Gefahrgut eingestuft.
Lithium Ionen Batterien über 100 Wh fallen in die Gefahrgutklasse 9. Diese unterliegt besonderen Beförderungsvorschriften.
Es fallen Zusatzkosten an.